Tarife
die hier gelisteten Angebote sind Initiativen, professionell begleitete Initiativen oder Kurse.
KURSE:
Die Kurse werden vom Institut für Lebens Kunst ILK oder vom Kinder- Jugendzirkus e.V. betreut bzw. veranstaltet.
ILK Kurse werden im Auftrag der Kursleiter organisiert und abgerechnet; Bei Zirkus- und SubQulturkursen sind die Kursleiter vom Kinder- Jugendzirkes e.V. mit der Durchführung beauftragt.
Für alle Kurse gilt: Es handelt sich um überwiegend laufende, aber auch zeitbegrenzte Angebote.
Zeitbegrenzte Kurse: Melden Sie sich bitte bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn schriftlich und in Verbindung mit der Überweisung der Kursgebühren an. (Sparkasse Marburg-Biedenkopf – Blz. 533 500 00 – Kto. 56 006). Bei Rücktritt 14 Tage vor Kursbeginn behalten wir uns vor, 40% der Kursgebühr einzubehalten; bei 7 Tagen vor Beginn 100%, wenn der Platz von Ihnen durch einen Ersatzteilnehmer oder von uns nicht belegt werden konnte.
Laufende Gruppen: Hier gibt es die Möglichkeit, sofern ein Platz frei ist, jederzeit in den Kurs einzusteigen und den ersten Monatsbeitrag anteilig zu bezahlen. Die Beiträge werden monatlich über das ganze Jahr bezahlt; während der hessischen Schulferien und an Feiertagen ist unterrichtsfreie Zeit. Es gilt eine zweimonatige Kündigungsfrist zum Beginn oder 15. eines Monats. Die Dauer der Zahlungspflicht innerhalb der Kündigungsfrist kann sich durch von den Warteplätzen nachrückende Teilnehmer verringern. Um Vertretung im Krankheitsfall eines Kursleiters bemühen wir uns. Krankheitsbedingt können aufs Jahr gerechnet 25% der Termine ohne Anspruch auf Ausgleich ausfallen. Die Kursgebühren werden über das Lastschriftverfahren vom ILK bzw. Kinder- Jugendzirkus e.V. eingezogen; hierfür stellen die Teilnehmer gesondert eine Einzugsermächtigung aus. Für Kurse vom Kinderzirkus und SubQultur wird einmalig ein Gruppenunfallversicherungsbeitrag iHv. 10,-€ abgebucht. Dieser Beitrag wird bei Wiedereintritt oder Wechsel in eine andere Gruppe nicht erneut erhoben.
INITIATIVEN:
Der Beitrag zu den Initiativen wird vom Seminarhaus Alte Mensa erhoben. Das Geschäftsverhältnis besteht bei Mitteilung der Teilnahme in einer Initiative.
Der Beitrag setzt sich zusammen aus der anteiligen Miete und der erforderlichen Verwaltung; bei professionell begleiteten Initiativen kommt ein Honoraranteil hinzu. De Initiativenbeitrag enthält 19% MwSt. Der Beitrag wird fällig zu Monatsbeginn und wird per Lastschriftverfahren von der Alten Mensa eingezogen. Beiträge bis einschliesslich 10 € werden quartalsweise eingezogen, Beiträge ab 11 € monatlich. Es besteht eine Restmonatskündigungsfrist, d.h., jeder angefangene Monat wird gebucht; das durch Quartalsbuchungen bereits eingezogene Geld wird bei Kündigung rückerstattet.
Stand: Jan. 2008